Unsere Statuten

Satzung

Marktmusikkapelle
Mauthausen - Statuten
§ 1 Name

Der Verein führt den Namen Marktmusikkapelle Mauthausen,
hat seinen Sitz in Mauthausen und ist vollkommen unpolitisch.
§ 2 Zweck des Vereines
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist,
hat folgenden Zweck:

a) Erhaltung und Pflege der Blasmusik und der österreichischen Blasmusiktradition;
b) Förderung der Blasmusik;
c) darüber hinaus die Pflege von Musik jeglicher Art.

§ 3 Aufgaben des Vereines
Der Vereinszweck soll erreicht werden durch
a) laufende Proben;
b) Aus - und Fortbildung von Jungmusikern(innen) und Musikern(innen);
c) Abhaltung von Musikfesten und Teilnahme an Wertungsspielen;
d) Teilnahme an musikalischen Wettbewerben;
e) Pflege der Kameradschaft;
f) Werbung für das Musikinteresse durch Abhaltung von Konzerten, Vorträgen usw.;
g) Verbindung mit Vereinen gleicher Tendenz;
h) Versammlungen und Besprechungen zur Koordinierung der Vereinsinteressen.

Mauthausen, 29.07. 1996
Christian Penner, Obmann